Generalinspektion – Fettabscheider Hamburg
Die Generalinspektion ist eine umfassende Prüfung der Fettabscheideranlage auf Dichtheit, Zustand und Mangelfreiheit. Sie darf nur durch einen Fachkundigen durchgeführt werden.
Ziel der Generalinspektion
Im Rahmen der Generalinspektion wird die gesamte Anlage auf Dichtheit, baulichen Zustand, Korrosion, Funktionsfähigkeit und das Vorhandensein von Mängeln geprüft. Auch die Dimensionierung kann Gegenstand der Prüfung sein.
Fachkundiger erforderlich
Die Generalinspektion darf ausschließlich durch einen Fachkundigen durchgeführt werden – nicht jeder Wartungsbetrieb verfügt über diese Qualifikation. Die BUKEA führt eine Liste der dafür zugelassenen Fachkundigen.
Prüfturnus – nicht für alle Anlagen gleich
Für Anlagen, die nach dem 27. Juli 2018 genehmigt oder angezeigt wurden, sowie für im Rahmen eines Austausches neu eingebaute Anlagen, gilt nach den veröffentlichten Hamburger Informationen grundsätzlich ein fünfjähriger Turnus. Für ältere Anlagen kann weiterhin ein anderer Turnus gelten. Der konkrete Turnus muss anhand der Genehmigung, Anzeige oder Unterlagen geprüft werden.
Dichtheit und Zustand
Die Prüfung umfasst die Dichtheit des Behälters, der Rohranschlüsse und der Schachtabdeckungen. Korrosionsschäden, Risse oder Undichtigkeiten werden dokumentiert.
Mängel und Dokumentation
Festgestellte Mängel werden im Prüfbericht dokumentiert. Der Bericht wird im Betriebstagebuch abgelegt oder gesondert aufbewahrt. Bei wesentlichen Mängeln wird eine Reparatur oder ein Austausch erforderlich.
Inspektion nach Austausch
Wird eine Anlage ausgetauscht, kann eine neue Generalinspektion erforderlich sein. Der Fachkundige klärt, ob und wann diese durchzuführen ist.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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